Mainz, 28.11.2013 – Der Nürburgring ist die Wiege des Motorsports. Seit seinem Bau im Jahre 1927 ist er die wichtigste Grundlage für das Auskommen der Menschen in der Eifel und bietet dem Motorsport eine einmalige Sportstätte. Die Rennstrecke ist ein natürliches Monopol, das ebenso wenig in die Hände profitgieriger Geschäftemacher gegeben werden darf, wie beispielsweise die kommunale Wasserversorgung. Dementsprechend wünscht die Bevölkerung der Eifel die Sicherung der Gemeinwohlbindung des Nürburgrings: Entweder durch die öffentliche Hand oder durch einen Interessenten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dies geht aus einer heute von dem Verein „Ja zum Nürburgring“ vorgestellten, repräsentativen Umfrage hervor.

Das völlig überzogene Projekt „Nürburgring 2009“ hat die Rennstrecke unverschuldet mit in das finanzielle Chaos gezogen und die Insolvenz der Nürburgring GmbH ausgelöst“, bedauert Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins. Er ergänzt: „Der altehrwürdige Ring darf nicht geopfert werden, weil die Politik mit Steuergeldern Hotels- und Freizeitanlagen bauen ließ, die kein Mensch braucht“. Mit dem von den Insolvenzverwaltern eingeleiteten Veräußerungsprozess kündigt sich jetzt aber das nächste Desaster an. Der Verein hat seine Bedenken gestern in einem umfassenden Schreiben der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz vorgetragen und sie zum Einschreiten aufgefordert. Er wird auch entsprechende Forderungen an die EU-Kommission richten.

Die Insolvenzverwalter forcieren den Verkauf der gesamten Nürburgring-Vermögensgegenstände an nur einen Erwerber und verschärfen damit das bestehende Beihilfenproblem. Nach Ansicht des Vereins werden damit die europarechtlichen Vorgaben nicht erfüllt: „Das Bietverfahren leidet an mangelnder Transparenz hinsichtlich der Zuschlagskriterien und der Finanzkennzahlen“, erläutert Dr. Dieter Frey, der Rechtsanwalt des Vereins. Die Zuschlagskriterien diskriminierten zudem Interessenten, die ausschließlich auf einzelne Cluster bzw. Vermögensgegenstände bieten. Das Vorgehen der Insolvenzverwalter gibt einem Erwerber des Gesamtkomplexes die Möglichkeit, die mit Beihilfen errichteten Hotellerie- und Freizeiteinrichtungen gemeinsam mit dem natürlichen Monopol der Sportstätte zu einem Bruchteil der tatsächlich geflossenen staatlichen Gelder – und das ohne Altlasten – zu erwerben. „Damit wird die Zielsetzung des Beihilfenrechts, Wettbewerbsverzerrungen rückgängig zu machen, ad absurdum geführt“, so Frey. Die Wettbewerbsverzerrungen würden stattdessen zementiert.

Das fehlgeleitete Vorgehen der Insolvenzverwalter soll profitgierige Geschäftemacher anlocken. „Das Image des Nürburgrings ist groß“, erklärt Flimm. „Jetzt sollen amerikanische und chinesische Finanzinvestoren die Favoriten am Ring sein“, so Flimm weiter. „Die kennen nicht die Umstände am Ring und werden nach den Versprechungen der Hochglanzbroschüren die Rennstrecke für den Rummel missbrauchen“. Das Resultat wäre absehbar: Der Breitensport würde durch Preistreiberei verdrängt. Die regionale Wirtschaft wäre einer nicht zu schlagenden Konkurrenz von staatlich finanzierten Hotels und Freizeitanlagen ausgesetzt, an denen aufgrund von Koppelangeboten keiner vorbeikommt. Daher fordert der Verein alle Bewerber auf, ihre Konzepte für den Nürburgring offenzulegen. Auch die Insolvenzverwalter müssen glasklare Kriterien und alle Finanzzahlen den Bietern und der Öffentlichkeit präsentieren. „Schluss mit der Geheimniskrämerei“, fordert Flimm. „Schließlich geht es um den Verkauf öffentlichen Eigentums, das noch dazu ein automobiles Kulturgut darstellt“. 

Der Verein hält es für erforderlich, das gegenwärtige Bietverfahren einzustellen und neu zu konzipieren. „Wenn der Verkauf der Sportstätte tatsächlich unabdingbar ist, muss die Sportstätte des Nürburgrings von den Hotellerie- und Freizeitunternehmungen getrennt angeboten werden“, sagt Flimm. Ein solcher Ansatz wäre nicht nur rechtlich geboten, sondern auch für den Sport und für die Menschen der Region von zentraler Bedeutung.