Nürburg, 23.04.2024 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ droht der Europäischen Kommission mit einer Untätigkeitsklage in Sachen Nürburgring. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom September 2021 den Beschluss der Kommission im Beihilfe-Verfahren des Nürburgrings für nichtig erklärt. Die Kommission hätte diesen Beschluss nach einer Wiederholung des damaligen Prüfverfahrens neu fassen müssen, was bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist. Bei mehrfachen Nachfragen wurde „Ja zum Nürburgring“ vertröstet. Nach nunmehr 30 Monaten hat die Geduld des Vereins nun ihre Grenze erreicht.

„Seit dem Urteil des EuGH sind inzwischen 30 Monate vergangen. Die EU-Kommission hatte nach der Entscheidung des EuGH vom September 2021 genug Zeit, einen neuen Beschluss unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des EuGH zu fassen.“, so der Vorsitzende Henning Meyersrenken. „Wir haben nun die erkennbare und nicht hinnehmbare Verfahrensverschleppung gerügt und werden falls nötig die Durchführung des Prüfverfahrens mit einer Untätigkeitsklage sicherstellen.“

Nach dem undurchsichtigen Verkauf des Nürburgrings und dem ebenso undurchsichtigen nachfolgenden Einstieg russischer Investoren hatte die Kommission am 1. Oktober 2014 in ihrem Beschluss festgestellt, dass der Verkauf an Capricorn wettbewerbsrechtlich unbedenklich gewesen sei. In dem Berufungsverfahren kam der EuGH in seinem Urteil vom 2. September 2021 zu einer gegenteiligen Auffassung, und zwar, dass das Bietverfahren während des Verkaufsprozesses eben nicht offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden ist. Die Kommission hätte nicht davon ausgehen können, dass das Schreiben der Deutschen Bank eine verbindliche Finanzierungszusage enthielt. Auch die zum Datum des Beschlusses bereits bekannten Zahlungsausfälle des Käufers wurden nicht berücksichtigt.

Aus diesem Grund erklärte der EuGH den Beschluss der Kommission für nichtig. Der EuGH folgte in der Sache der Argumentation von „Ja zum Nürburgring“, dass es konkrete Anzeichen im Bietverfahren gegeben hätte, denen die Kommission im förmlichen Prüfverfahren hätte nachgehen müssen. Hierzu zählen auch die Umstände des sogenannten „Zweitverkaufs“, bei dem nach Ausfall der Finanzierung 75% der Geschäftsanteile an der Capricorn-Käufergesellschaft an russische Investoren weiterveräußert wurden.

Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hatte inzwischen mehrfach bei der EU-Kommission um konkrete Informationen in Bezug auf den Fortgang des Verfahrens gebeten und wurde lediglich hinhaltend vertröstet. Nach inzwischen 30 Monaten reicht es, und der Vorstand des Vereins entschied sich einstimmig dazu, die Kommission unter Fristsetzung zum Handeln aufzufordern. Sollte sich die Kommission nicht bewegen, werden wieder die Gerichte entscheiden müssen.

Über den Verein „Ja zum Nürburgring“: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings für den Motorsport. Er wurde 1981 gegründet und war federführend für den Neubau der Grand-Prix-Strecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

Pressekontakt:
„Ja zum Nürburgring“ e.V.
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