Nürburg, 06.01.2014 – Es hat sich zu einem neuen Sport des Sanierungsgeschäftsführers und seines Beauftragten entwickelt, Otto Flimm für alles Mögliche verantwortlich zu machen. So äußerten sich die Herren Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und Pietro Nuvoloni erst hinter vorgehaltener Hand, nun aber auch in diversen Veröffentlichungen wie dieser hier:

„Noch ein Wort zu Otto Flimm. Sein Verhalten ist aber unverantwortlich, denn er schürt gezielt Ängste bei Motorsportfans. Er fordert jetzt die Einstellung des Investorenprozesses und droht mit einer Klage, womit er die Stilllegung des Nürburgrings riskiert.

Fakt ist: Das Beihilfeprüfverfahren haben wir maßgeblich Otto Flimm zu verdanken.“

Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass jemand, der sich erst seit kurzer Zeit mit dem Nürburgring beschäftigt, nur lückenhafte Kenntnisse der Vorgänge der Vergangenheit haben kann. Dann sollte er sich allerdings mit unbegründeten Anschuldigungen besser zurückhalten.

Der Verein Ja zum Nürburgring legte am 6. April 2011 Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Weit vorher hatten aber schon andere Personen diesen Weg eingeschlagen. So berichtet der Journalist Wilhelm Hahne darüber, dass er im Frühjahr 2010, also ein Jahr vor dem Verein Ja zum Nürburgring, selber Beschwerde eingelegt hatte (Registrierungsnummer CHAP(2010)00207). Aber auch die Vertreter der damals noch außerparlamentarischen Grünen waren seinerzeit nicht untätig, wie die nachfolgenden Auszüge aus Pressemitteilungen belegen, und zwar bereits 2009, also 2 Jahre vor Flimm:

Eveline Lemke am 17.04.2009:

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lassen die EU-Kommission prüfen, ob die Gelder, die die Landesregierung über die landeseigene Gesellschaft Nürburgring GmbH bereits in den Bau der Erlebniswelt investiert hat, auch einwandfrei und gesetzeskonform zu den bestehenden EU-Richtlinien geflossen sind. Dazu haben wir bei der EU-Kommission eine kleine Anfrage gestellt. Unter anderem lassen wir prüfen, ob die Landesregierung Rheinland-Pfalz das geplante Bauvorhaben bei der EU-Kommission notifiziert hat und inwiefern es sich bei den Investitionen um staatliche Beihilfen handelt bzw. ob diese nach EU-Recht zulässig sind.

Darüber hinaus wollen wir von der EU-Kommission wissen, ob die von der Landesregierung bislang in die Nürburgring GmbH geflossenen Gelder in Höhe von rund 136 Mio. Euro bei der Kommission notifiziert und genehmigt wurden.

Außerdem lassen wir überprüfen, inwieweit die Finanztransaktion des Finanzministers mit geltendem EU-Recht vereinbar ist, per Vorüberweisung von Geldern  aus dem Liquiditätspool des Landes eine Finanzierungsoption zu gewinnen.

Wir sind sehr gespannt auf die Antworten der EU-Kommission zu den komplexen Fragestellungen bezüglich der Finanzierung der Bauvorhaben am Nürburgring und ob das Vorgehen der Landesregierung den EU-Richtlinien entsprochen hat“, so Eveline Lemke.

Eveline Lemke am 27.08.2010:

Die Vergabe des Nürburgring-Betriebs und die hohen Zuschüsse aus Steuerzahlergeldern stellen aus meiner Sicht eine Wettbewerbsverzerrung dar, die vor Gericht oder durch die Europäische Kommission korrigiert werden dürfte", erklärte sie.

Daniel Köbler am 12.08.2012:

„Alle weiteren Schritte am Nürburgring werden im Vorfeld mit der EU abgestimmt. Eine unserer zentralen GRÜNEN Forderungen ist damit umgesetzt. Die angekündigte Umstrukturierung ist wichtig, um den Landeshaushalt und damit den Steuerzahler vor Belastungen zu schützen. Klar ist für uns, dass wir nur das Machbare und Verantwortbare am Nürburgring umsetzen werden.“

Abgesehen davon, dass Otto Flimm sich nun leider doch nicht rühmen kann, der „Schuldige“ zu sein, erstaunt uns die Aufregung um die EU-Beschwerde doch etwas. Sollte tatsächlich bei Herrn Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt die Rechtsauffassung vorherrschen, dass man einen nachhaltigen EU-Rechtsverstoß totschweigen sollte, anstatt auf ihn hinzuweisen? Sollte er wirklich der Auffassung sein, dass nicht demjenigen, der sich rechtswidrig verhalten hat, die Schuld zu geben ist, sondern demjenigen, der auf den Rechtsverstoß hinweist? Das wäre in der Tat ein seltsames Rechtsverständnis für einen promovierten Juristen. Unsere Auffassung ist es sicher nicht.

Vielleicht sollten sich einige Herrschaften einmal daran erinnern, dass es ohne Otto Flimm keinen Bau der Grand-Prix-Strecke im Jahre 1984 und in der jetzigen Form auch keinen Nürburgring mehr geben würde. Deswegen heißt die Straße am Nürburgring auch Otto-Flimm-Straße und (noch) nicht Insolvenzverwalter-Schmidt-Straße.

Nachdem wir diese Fakten der guten Ordnung halber klargestellt haben, stehen wir auch weiterhin gerne zur Verfügung, wenn es um Fachwissen rund um den Nürburgring geht. Und sicher nicht nur wir.

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