Mainz, 19.03.2013 – Dem Aufruf des Vereins „Ja zum Nürburgring“ zur heutigen Demonstration in Mainz fand eine breite Unterstützung bei Veranstaltern, Sportlern,Fans und den Gemeinden der Region. Im Anschluss an einen Autokorso in die Mainzer Innenstadt fand in Rufweite zum Landtag die Abschlusskundgebung mit den zentralen Forderungen nach einem Stopp des Verkaufsprozesses für die Rennstrecke sowie nach Sicherung der Gemeinwohlbindung der Sportstätte des Nürburgrings statt.
Mit der Demonstration wendet sich der Verein „Ja zum Nürburgring“ gegen die bedingungslose Veräußerung der Rennstrecke des Nürburgrings. Es soll verhindert werden, dass die von den Insolvenzverwaltern angekündigte, kurzfristige Ausschreibung der Rennstrecke zum Verkauf umgesetzt wird, ohne zuvor Sicherungsmechanismen zugunsten des Sports einzuziehen und diese mit der Europäischen Kommission abzustimmen. „Wenn die Insolvenzverwalter den angekündigten Weg forcieren, wird es immer schwerer, dem Sport in dem Beihilfenverfahren zu seinem Recht zu verhelfen. Das Verscherbeln der legendären Rennstrecke an den Meistbietenden muss verhindert werden“, sagte Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins.
„Es muss verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden“, äußerte Flimm weiter. Er forderte daher den Stopp des Verkaufsprozesses. Außerdem verlangte der Verein, der in einem ausführlichen Gutachten die Bedeutung des Sports für das Beihilfenverfahren herausgearbeitet hat, dass der Europäischen Kommission ein gemeinsames, gemeinwohlorientiertes Lösungskonzept präsentiert wird, das den Sport in den Mittelpunkt rückt. Schließlich forderte der Verein, dass durch seine unmittelbare Beteiligung an den Gesprächen mit der Kommission die bestmögliche Vertretung des Sports in Brüssel sichergestellt wird, um den Gemeinwohlbelangen des Breitensports sowie den Bedürfnissen der Region ausreichend Rechnung zu tragen.
Nur eine strukturelle Trennung der Rennstrecke von den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten am Nürburgring kann nach Auffassung des Vereins den gemeinwohlorientierten Betrieb der Sportstätte und den Ausschluss einseitiger Vorteile privater Betreiber, die die Rennstrecke für sportfremde Wirtschaftsinteressen missbrauchen, sicherstellen. Der Betrieb der Sportinfrastruktur durch eine dem Gemeinwohl verpflichtete Institution gewährleistet am besten den diskriminierungsfreien Zugang zu den Rennstrecken, insbesondere für den Breitensport, zu angemessenen Kosten.