Nürburg, 11.03.2013 – Presseberichten zufolge werben die Insolvenzverwalter in Brüssel dafür, den Nürburgring nur als Ganzes, d.h. die Sportstätte mitsamt den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten, zu verkaufen. Das Herauslösen und der Verkauf einzelner Teile an verschiedene Investoren sei „kein gangbarer Weg“. Dies ist ein fatales Signal für den Breitensport und die Region. Sowohl Region als auch Breitensport haben die Zeiten der privaten Pächter noch schmerzlich in Erinnerung: Diese nutzten die Herrschaft über die gesamten Unternehmungen aus Sportstätte sowie Freizeit- und Hotellerie-Einrichtungen, um Angebote zu bündeln und ihre Gewinne zu maximieren. Nun versuchen die Insolvenzverwalter ein vergleichbares Modell der Europäischen Kommission schmackhaft zu machen. „Dies ist nicht akzeptabel“, sagt Otto Flimm, „die Sportstätte des Nürburgrings ist ein öffentliches Gut, dessen Gemeinwohlbindung im Gegensatz zu den Hotellerie- und Freizeitaktivitäten unbedingt sicherzustellen ist“.

Die Insolvenzverwalter müssen gegenüber Brüssel argumentiert haben, dass die Hotels und „der Rummel“ nur gefüllt werden könnten, wenn ein neuer Eigentümer gleichzeitig die Herrschaft über die Sportstätte hat.

Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Im Zentrum des Nürburgrings ist die Sportstätte!

Die Hotellerie- und Freizeit-Einrichtungen sind mit rechtswidrigen Beihilfen errichtet worden und ihr Fortbestehen kann nicht auf Kosten der Sportstätte gesichert werden. Das Bestreben der Insolvenzverwalter und offensichtlich auch der Landesregierung sich des Nürburgrings als Komplettpaket zu entledigen, ließe der Kommission keine Möglichkeit, die Sportstätte als gesonderte, privilegierungsfähige Einheit beihilfenrechtlich zu betrachten. „Genau dieses Erfordernis muss aber der Europäischen Kommission verdeutlicht werden“, fordert Flimm. „Es geht nicht um eine Rennstrecke als Anhängsel neu errichteter Hotel- und Freizeitanlagen, sondern um ein 85-jähriges Sportkulturgut, das dem Breitensport auch zukünftig gewidmet sein muss“.

Der von den Insolvenzverwaltern propagierte „öffentliche Zugang“ erscheint vor diesem Hintergrund lediglich als Feigenblatt. Was genau unter einem „öffentlichen Zugang“ zu verstehen sein soll, wird zudem in keiner Weise deutlich. „Was nützt dem Breitensport der Zugang zu einer Rennstrecke, wenn nicht verhindert werden kann, dass dies nur zu prohibitiven Preisen möglich ist“ sagt Otto Flimm. „Für mich sind solche Ankündigungen Augenwischerei“, fügt er hinzu, da insofern wieder auf die Politik verwiesen werde, die bisher nicht einmal eine gesetzliche Regelung erwogen hat.

Ein „öffentlicher Zugang“ zu einer Sportinfrastruktur – was auch immer von den Insolvenzverwaltern damit beabsichtigt ist – muss zudem nur erwogen werden, wenn vorher die Sportinfrastruktur dem Kommerz im Rahmen eines Gesamtverkaufs geopfert wurde. Es ist nicht hinnehmbar, die Sportinfrastruktur zu opfern, um die mit Beihilfen aufgepäppelten, „totkranken“ Hotellerie- und Freizeit-Unternehmungen Investoren schmackhaft zu machen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Druck des Vereins „Ja zum Nürburgring“ Wirkung zeigt: Sowohl die Landesregierung als auch die Insolvenzverwalter berufen sich plötzlich auf die Interessen der Region sowie des Motor- und Breitensports. Noch Anfang Februar hatten die Insolvenzverwalter eine vollkommen bedingungsfreie Veräußerung der Sportstätte des Nürburgrings angekündigt. Wenn jetzt die Forderungen des Vereins aufgegriffen werden, sind dies noch lediglich Lippenbekenntnisse. Für die Demonstration, zu der der Verein für den 19. März 2013 aufgerufen hat, soll „Druck vom Kessel genommen werden“ ist sich Flimm sicher.

Der Verein ruft alle Freunde des Nürburgrings auf, seine Forderungen am 19. März 2013 in Mainz lautstark zu unterstützen. Alle Informationen zu der Demonstration sind auf der Vereinswebsite unter www.ja-zum-nuerburgring.de verfügbar.

 

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