Nürburg - 22.06.2012 - Auf der heutige Mitgliederversammlung wurde einstimming die nachstehende Resolution für einen Neustart am Nürburgring verabschiedet:
Resolution der Mitgliederversammlung des Vereins „Ja zum Nürburgring“ für einen Neustart am Nürburgring
Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“
– in Anbetracht des 85jährigen Bestehens der einzigartigen Sportstätte des Nürburgrings und ihrer herausragenden Bedeutung für den Motorsport, insbesondere für den Breitensport, sowie ihrer bedeutenden Rolle als Infrastruktureinrichtung in der strukturschwachen Eifelregion,
– in Anbetracht seines langjährigen Engagements für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecken des Nürburgrings,
– in Anbetracht seines gemeinnützigen Satzungszwecks,
– in Anbetracht seiner finanziellen Beiträge zum Neubau der Grand-Prix-Strecke des Nürburgrings in Höhe von 6 Mio. DM sowie zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings, um deren langfristigen Erhalt zu sichern, in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro,
– in Anbetracht seines langjährigen Schulterschlusses mit der öffentlichen Hand, um den Betrieb der Sportstätte im Allgemeininteresse und die strukturelle Absicherung des Zugangs zu den Rennstrecken für den Motorsport, insbesondere für den Breitensport, zu gemeinwohlorientierten Konditionen zu gewährleisten,
– in Anbetracht seines langjährigen Konsenses mit der Nürburgring GmbH und dem Land Rheinland-Pfalz über eine schuldenfreie Betriebsgesellschaft der Rennstrecken in öffentlicher Hand und der Zurverfügungstellung von Investitionsmitteln à fonds perdu, d.h. als verlorene Zuschüsse,
– unter ausdrücklicher Missbilligung, dass die Nürburgring GmbH sowie das Land Rheinland-Pfalz von den gemeinsam mit dem Verein „Ja zum Nürburgring“ verfolgten Zielen durch das „Projekt Nürburgring 2009“ abgerückt ist,
– unter ausdrücklicher Missbilligung der Verpachtung der Rennstrecken gemeinsam mit den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten an die Nürburgring Automotive GmbH, die ausschließlich auf die eigene Gewinnmaximierung ausgerichtet ist,
– in Anbetracht der durch die Europäische Kommission bisher angenommenen rechtswidrigen Beihilfen im Umfang von 524 Mio. Euro,
– in großer Sorge um den Fortbestand der Motorsportveranstaltungen am Nürburgring, da die Nürburgring GmbH sowie das Land Rheinland-Pfalz sich trotz der außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrags mit den privaten Betreibern am
7. Februar 2012 weiterhin weigern, Verträge über zukünftige Veranstaltungen zu schließen, und damit eine große Unsicherheit herbeiführen und die Gefahr billigend in Kauf nehmen, dass sich Sportveranstalter und Automobilindustrie vom Nürburgring abwenden und die Wirtschaft der strukturschwachen Eifel weiteren Schaden erleidet,
– hält ein transparentes Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz und der Nürburgring GmbH sowie die Einbeziehung des Vereins „Ja zum Nürburgring“ und der Nutzer der Sportstätte bei der Lösung der prekären Situation des Nürburgrings für unabdingbar,
– fordert ein schnelles und beherztes Handeln der politisch Verantwortlichen, um weiteren schweren Schaden von der Region und der einzigartigen Sportstätte des Nürburgrings abzuwenden,
– bekundet erneut sein ernsthaftes Angebot, einen konstruktiven Beitrag zu einer Lösung der prekären Situation des Nürburgrings zu leisten,
– fordert die Nürburgring GmbH und das Land Rheinland-Pfalz auf, zum langjährigen Konsens mit dem Verein „Ja zum Nürburgring“ zurückzukehren und einen Neustart am Nürburgring einzuleiten, damit der Fokus am Nürburgring wieder auf den Motorsport gerichtet wird,
– beauftragt seinen Vorstand, die eingeleiteten rechtlichen Schritte mit Nachdruck voranzutreiben, um die Nürburgring GmbH und das Land Rheinland-Pfalz zur Rückbesinnung auf den Sport am Nürburgring anzuhalten, und gleichzeitig das Gespräch mit dem Land Rheinland-Pfalz zu suchen, um die Rettung der Sportstätte des Nürburgrings auf der Grundlage der nachstehenden Eckpunkte aktiv voranzutreiben,
– beschließt die folgenden Eckpunkte, deren Beachtung der Verein „Ja zum Nürburgring“ für den Neustart am Nürburgring für zentral erachtet:
Eckpunkte für einen Neustart am Nürburgring
1. Trennung der Sportinfrastruktur des Nürburgrings von Hotellerie- und Freizeitaktivitäten
Nur eine strukturelle Trennung kann einerseits den gemeinwohlorientierten Betrieb der Sportstätten und andererseits den Ausschluss einseitiger Vorteile privater Betreiber, die die Rennstrecken für sportfremde Wirtschaftsinteressen missbrauchen, sicherstellen.
Die Bereitstellung der Sportinfrastruktur und das Allgemeininteresse müssen wieder in den Vordergrund rücken. Dies kann nicht durch eine Ausschreibung des Gesamtkomplexes aus Rennstrecken und sportfremden Wirtschaftsaktivitäten erreicht werden.
Nur eine Konzentration auf die Sportinfrastruktur am Nürburgring und der diskriminierungsfreie Zugang zu den Rennstrecken können nach Auffassung des Vereins zu einer beihilfenrechtlichen Privilegierung führen. Auch die Europäische Union verschließt sich nicht der herausragenden Bedeutung des Sports bei ihrem Handeln: Dies unterstreicht Art. 165 AEUV sowie das Weißbuch der Europäischen Kommission zum Sport. Die Rückbesinnung auf den Sport wird damit auch der unionsrechtliche Schlüssel zur Rettung des Nürburgrings aus der derzeitigen prekären Lage sein.
2. Betrieb der Sportstätten des Nürburgrings durch eine Gesellschaft in öffentlicher Hand
Die Sportstätte muss wieder durch eine Gesellschaft in öffentlicher Hand betrieben werden, die mit einem klaren gemeinwohlorientierten Auftrag ausgestattet ist. Damit wird an die lange Tradition des Nürburgrings angeknüpft, wonach die Sportstätte auch als Infrastrukturmaßnahme für die strukturschwache Eifelregion konzipiert ist. Es muss sichergestellt sein, dass diese Gesellschaft schuldenfrei ist, um einen Betrieb wie nach dem Bau der Grand-Prix-Strecke, welcher „à fonds perdu“ erfolgte, zu ermöglichen. Diese Grundlage der Kooperation des Vereins mit der Nürburgring GmbH und dem Land Rheinland-Pfalz wurde bereits 1976 gelegt, als u.a. zwischen Vertretern des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz, der Nürburgring GmbH und dem heutigen Vorsitzenden des Vereins in seiner Rolle als Vizepräsident des ADAC protokollarisch festgehalten wurde, dass Investitionen in die Rennstrecken stets
„à fonds perdu“ erfolgen müssen.
Eine Betriebsgesellschaft in öffentlicher Hand müsste lediglich kostendeckend arbeiten und könnte so dem Breitensport wieder den ihm gebührenden Raum verschaffen, ohne dem Druck zur Gewinnmaximierung zu unterliegen, welchem ein privater Betreiber zwangsläufig ausgesetzt ist. Die von der Nürburgring Automotive GmbH in einem sog. „internen Positionspapier“ verbreitete Aussage „Niemand der alleine für die Rennstrecke verantwortlich ist, wird sich seine Erträge durch den sogenannten Breitensport vernichten lassen“, darf keine Berechtigung am Nürburgring haben.
3. Beirat für die Betriebsgesellschaft in öffentlicher Hand
Die Betriebsgesellschaft in öffentlicher Hand muss einen Beirat erhalten, der die Interessen und den Sachverstand des Sports unmittelbar einbringt. Mit dem Beirat erhält der Sport ein Mitspracherecht bei der Planung und strategischen Ausrichtung der Rennstrecken. Außerdem kann die Betriebsgesellschaft in öffentlicher Hand auf die sachverständige Expertise der Vertreter des Sports zurückgreifen.
4. Diskriminierungsfreier Zugang zu den Rennstrecken, insbesondere für den Breitensport
Der Betrieb der Sportinfrastruktur durch eine Betriebsgesellschaft in öffentlicher Hand und der Beirat gewährleisten am besten den diskriminierungsfreien Zugang zu den Rennstrecken, insbesondere für den Breitensport. Dieses Ziel wird für die Lösung des beihilfenrechtlichen Problems von zentraler Bedeutung sein.
5. Bedeutung des Nürburgrings für die Wirtschaft in der Region erhalten
Das Ziel „Unterstützung der strukturschwachen Eifelregion“ war vor dem Projekt „Nürburgring 2009“ erreicht: Es haben sich rund um den Ring diverse privatwirtschaftlich betriebene Unternehmen etabliert. Zudem hat sich in Meuspath ein ringorientiertes Industriezentrum angesiedelt.
Den aus eigener Kraft errichteten Unternehmen darf keinen weiteren Schaden durch die aus staatlichen Mitteln finanzierten neuen Hotel-, Gastronomie- und Freizeitaktivitäten zugefügt werden.
6. Verwertung der sportfremden Wirtschaftsaktivitäten
Die unabdingbare strukturelle Trennung der Rennstrecken von den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten sollte durch eine Veräußerung der Unternehmen des Hotellerie- und Freizeitbereichs im Rahmen transparenter Verfahren ergänzt werden. Dies wäre ein klares Signal an die Europäische Kommission, dass in Zukunft Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden sollen.