Koblenz – 11. Mai 2012: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecken des Nürburgrings. Er hat nicht nur zum Neubau der Grand-Prix-Strecke einen Zuschuss in Höhe von 6 Mio. DM geleistet, sondern weitere rund 1,6 Mio. Euro zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings beigesteuert. Wegen der Fehlentwicklungen am Nürburgring hat der Verein im vergangenen Jahr die Nürburgring GmbH auf Rückzahlung der rund 1,6 Mio. Euro verklagt und Vergabe- und Beihilfebeschwerden bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Ziel der Maßnahmen ist es, einen Neustart einzuleiten, damit der Fokus am Nürburgring wieder auf den Motorsport gerichtet wird. Der Verein setzt sich für eine strukturelle Trennung der Rennstrecken von den im Zuge des sog. Projekts „Nürburgring 2009“ errichteten Freizeit-, Hotellerie- und Gastronomieunternehmungen und die Sicherstellung eines gemeinwohlorientierten Betriebs der einzigartigen Sporteinrichtungen ein. Solange diese Zielsetzungen nicht erreicht sind, wird der Verein mit Nachdruck seine Klage gegen die Nürburgring GmbH, die am 24. Mai 2012 zur mündlichen Verhandlung bei dem LG Koblenz ansteht, sowie das von ihm initiierte Beihilfeverfahren vorantreiben.

Die ausführliche Entscheidung der Europäischen Kommission zur Beihilfenuntersuchung offenbart die Struktur- und Konzeptlosigkeit des sog. Projekts „Nürburgring 2009“. „Ohne ein schnelles und beherztes Handeln der politisch Verantwortlichen wird es zu einem schweren Schaden für die Region und die einzigartige Sportstätte des Nürburgrings kommen“, befürchtet Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins „Ja zum Nürburgring“. Die eingetretene komplexe Problemlage wurde durch fehlgeleitete Investitionen aus staatlichen Mitteln in sportfremde Wirtschaftsaktivitäten wie z.B. Hotels, Feriendörfer und Diskotheken ausgelöst. Sie wurde durch die Verpachtung des Gesamtkomplexes an die privaten Betreiber weiter verschärft. „Nur durch ein grundsätzliches Umdenken und eine enge Abstimmung mit der Europäischen Kommission ist die Lage beihilfenrechtlich noch in den Griff zu bekommen“, fügt Dr. Dieter Frey, der Rechtsanwalt des Vereins, hinzu.

Der Verein bekundet dazu erneut sein Angebot, einen konstruktiven Beitrag zu einer Lösung zu leisten. Dabei sollten die folgenden Eckpunkte beachtet werden:

 1.    Trennung der Sportinfrastruktur des Nürburgrings von Hotellerie- und Freizeitaktivitäten

Nur eine Konzentration auf die Sportinfrastruktur am Nürburgring und der diskriminierungsfreier Zugang zu den Rennstrecken kann nach Auffassung des Vereins zu einer beihilfenrechtlichen Privilegierung führen. „Die Bereitstellung der Sportinfrastruktur und das Allgemeininteresse müssen wieder in den Vordergrund rücken“, sagt Flimm, der seit vielen Jahren für den Sport am Nürburgring kämpft. Dies kann nicht durch eine Ausschreibung des Gesamtkomplexes aus Rennstrecken und sportfremden Wirtschaftsaktivitäten erreicht werden. Nur eine strukturelle Trennung kann einerseits den gemeinwohl-orientierten Betrieb der Sportstätten und andererseits den Ausschluss einseitiger Vorteile privater Betreiber, die die Rennstrecken für sportfremde Wirtschaftsinteressen missbrauchen, sicherstellen.

 Auch die Europäische Union verschließt sich nicht der herausragenden Bedeutung des Sports bei ihrem Handeln: Dies unterstreicht Art. 165 AEUV sowie das Weißbuch der Europäischen Kommission zum Sport.  Frey ist daher überzeugt: „Die Rückbesinnung auf den Sport ist auch der unionsrechtliche Schlüssel zur Rettung des Nürburgrings aus der derzeitigen prekären Lage.“

 2.    Betrieb der Sportstätten des Nürburgrings durch eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft

 Die Sportstätten sollten nach Auffassung des Vereins wieder durch eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft betrieben werden, die mit einem klaren gemeinwohl-orientierten Auftrag ausgestattet ist. „Damit würde an die lange Tradition des Nürburgrings anknüpft, wonach die Sportstätten auch als Infrastrukturmaßnahme für die strukturschwache Eifelregion konzipiert sind“, fügt Flimm hinzu. Dabei muss sichergestellt sein, dass öffentlich-rechtliche Gesellschaft schuldenfrei ist, um einen Betrieb wie nach dem Bau der Grand-Prix-Strecke, welcher „à fonds perdu“ erfolgte, zu ermöglichen.

Eine öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft müsste lediglich kostendeckend arbeiten und könnte so dem Breitensport wieder den ihm gebührenden Raum verschaffen, ohne dem Druck zur Gewinnmaximierung zu unterliegen, welchem ein privater Betreiber zwangsläufig ausgesetzt ist.

 3.    Diskriminierungsfreier Zugang zu den Rennstrecken, insbesondere für den Breitensport

 Der Betrieb der Sportinfrastruktur durch eine öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft gewährleistet ebenfalls am besten den diskriminierungsfreien Zugang zu den Rennstrecken, insbesondere für den Breitensport. Dieses Ziel wird ebenfalls für die Lösung des beihilfenrechtlichen Problems von zentraler Bedeutung sein.

  4.    Verwertung der sportfremden Wirtschaftsaktivitäten

 Die aus Sicht des Vereins unabdingbare strukturelle Trennung der Rennstrecken von den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten sollte durch eine Veräußerung der Unternehmen des Hotellerie- und Freizeitbereichs im Rahmen transparenter Verfahren ergänzt werden. Dies wäre ein klares Signal an die Europäische Kommission, dass in Zukunft Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden sollen.

 

Otto Flimm fordert: „Das Land Rheinland-Pfalz und die Nürburgring GmbH müssen im Sinne der oben skizzierten Eckpunkte unverzüglich handeln, um weiteren Schaden von der traditionsreichen und einzigartigen Sportstätte des Nürburgrings abzuwenden“. Nur durch eine solche unverzügliche Bereinigung kann nach Auffassung des Vereins verhindert werden, dass sich Sportveranstalter und Automobilindustrie vom Nürburgring abwenden und die Wirtschaft der strukturschwachen Eifel weiteren Schaden erleidet.

 

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