Nürburg (ots) - Der gemeinnützige Verein "Ja zum Nürburgring" hat entschieden, den Fehlentwicklungen am Nürburgring im Zusammenhang mit dem Projekt "Nürburgring 2009" mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Einhalt zu gebieten. Er wird Beschwerden an die Europäische Kommission wegen Verstößen gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht richten, um den Motorsport wieder in den Mittelpunkt der Aktivitäten am Nürburgring zu rücken.
Nach den Feststellungen des Vereins haben das Land Rheinland-Pfalz und die Nürburgring GmbH durch die Bündelung motorsportfremder Freizeitaktivitäten mit der einzigartigen Sportstätte des Nürburgrings den Rennsport aus dem Fokus verloren und durch die Einsetzung der Nürburgring Automotive GmbH für den Betrieb der gesamten Wirtschaftsaktivitäten am Nürburgring gegen zentrale Regelungen des EU-Rechts verstoßen.
Die Analyse der beauftragten Kanzlei FREY Rechtsanwälte und das durch den Verein in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Regensburger Universitätsprofessors Jürgen Kühling machen deutlich, dass es im Zusammenhang mit dem Projekt "Nürburgring 2009" und der Einsetzung der Nürburgring Automotive GmbH zu klaren Verstößen gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht gekommen ist.
Die zugänglichen Informationen belegen, dass der Nürburgring Automotive GmbH bzw. den sie kontrollierenden Unternehmen von Kai Richter und Jörg Lindner Begünstigungen aus staatlichen Mitteln gewährt wurden bzw. werden. Es handelt sich um Beihilfen im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die der EU-Kommission zur Prüfung mitgeteilt werden müssen. Bereits die unterlassene Notifizierung von Beihilfen verstößt gegen das Durchführungsverbot für Beihilfen und hat die Nichtigkeit zugrundeliegender Verträge zur Folge.
Gleichzeitig kam es bei der Verpachtung zu einem Verstoß gegen europäisches Vergaberecht, weil der Betrieb der Rennstrecken und der motorsportfremden Aktivitäten nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Die unmittelbare Vergabe der Betriebskonzession an die Nürburgring Automotive GmbH verstößt daher mangels Durchführung eines fairen und unparteiischen Vergabeverfahrens gegen den EU-Vertrag. Auch dieser Rechtsverstoß führt nach dem Rechtsgutachten von Prof. Kühling zur Nichtigkeit zugrundeliegender Verträge, insbesondere zur Nichtigkeit des Pachtvertrags mit der Nürburgring Automotive GmbH.
Der Verein wird in Kürze die Beschwerden bei der EU-Kommission einreichen. Gleichzeitig macht er u.a. wegen der genannten Rechtsverstöße eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage geltend und fordert rund 1,6 Mio. Euro zurück, die er seit dem Jahr 2007 für Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings beigetragen hat.