Warum hat der Verein Beschwerde eingelegt?

Der Verein ist davon überzeugt, dass das jetzt laufende Bietverfahren zu keinem guten Ergebnis führt.

Das jetzt angewendete Bietverfahren weist eine Reihe von großen Mängeln auf. Als Mängel sind hier die Dinge anzusehen, die nicht den Vorgaben des EU-Rechts für einen Verkaufsprozess, der die Beihilfenproblematik ausräumen soll, entsprechen. Entspricht aber der Verkaufsprozess nicht den Vorgaben des EU-Rechts, dann wird auch das Ziel nicht erreicht werden, mit dem Verkauf das Beihilfeproblem zu lösen. In diesem Fall müsste ein Käufer damit rechnen, dass er die Beihilfen zurückzahlen müsste, was voraussichtlich zu einer erneuten Insolvenz und zu einer völlig unklaren Situation am Nürburgring führen würde. Diese rechtlichen Risiken müssen im Interesse aller Beteiligten beseitigt werden, damit der Ring nicht im Chaos von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten versinkt.

Was ist das Bietverfahren?

Als Bietverfahren bezeichnet man die Methode, die jetzt eingesetzt wird, um den Nürburgring zu verkaufen. In bestimmten Schritten werden dabei ernsthafte Kaufkandidaten aus einer großen Menge von Interessenten herausgefiltert, so dass am Schluss nur wenige übrig bleiben. Von diesen Bietern erhält der den Zuschlag, der das höchste Angebot für einen bestimmten Vermögensgegenstand abgibt.

 Die konkreten Kritikpunkte werde ich in nachfolgenden Kommentaren darstellen.

 

Warum kommt die Beschwerde gerade jetzt?

Im vergangenen Jahr hat sich der Verein „Ja zum Nürburgring“ intensiv mit dem Verkaufsprozess auseinandergesetzt. Gegen Ende des Jahres 2013 zeichneten sich zwei mögliche Situationen ab:

  1. Die EU-Kommission greift bereits vor dem Abschluss eines Kaufvertrags ein, entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer Beschwerde.
  2. Der Verkauf wird unterzeichnet. Danach prüft die EU-Kommission, ob die Wettbewerbsverzerrung wie gefordert beseitigt wurde. Kommt sie dann zu dem Ergebnis, dass es beim Verkauf Mängel gab, erbt der Käufer das Beihilfeverfahren.
    Was das für ein Unternehmen bedeutet, das gerade eine zweistellige Millionensumme auf den Tisch gelegt hat und sich auf das Stemmen der großen Probleme am Nürburgring vorbereitet, kann man sich vorstellen. Aller Voraussicht nach würde das Unternehmen in Insolvenz gehen, womit der Ring in eine äußerst ungewisse Zukunft schauen würde.

Beide Möglichkeiten sind alles andere als wünschenswert. Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat nun die erste Variante gewählt, um eine mögliche Klagewelle nach Abschluss zu vermeiden. Die Sachverhalte werden nun objektiv durch die EU-Kommission bewertet. Ihre Entscheidung wird dann dazu führen, dass eine rechtlich sicherere Situation entsteht, wie auch immer sie ausfällt.

Mit dieser rechtlichen Sicherheit ist dann die Basis für einen Verkauf gegeben, der dem Nürburgring eine Überlebenschance einräumt.

War der Verein nicht immer gegen einen Verkauf der Rennstrecke?

Der Verein war immer und ist auch noch immer gegen einen Verkauf der Rennstrecke. Die besondere Situation am Nürburgring lässt sich nur im Landeseigentum im Griff behalten. Der Betrieb der Rennstrecke könnte durch eine private Gesellschaft, z.B. auch in Form einer Stiftung, sichergestellt werden.

Doch dazu bedürfte es eines massiven Kurswechsels der Landesregierung, der derzeit nicht in Sicht ist. Siehe hierzu auch den Kommentar zum Verhalten von Minister Lewentz.

 

Was soll mit der Beschwerde erreicht werden?

Das übergeordnete Ziel des Vereins ist und bleibt unverändert eine gemeinwohlorientierte Zukunft der Rennstrecke des Nürburgrings. So, wie das Bietverfahren bisher gelaufen ist, wird dieses Ziel nicht erreicht werden.

Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass das laufende Bietverfahren gestoppt wird. Dann ergibt sich die Möglichkeit, ein neues Verfahren zu starten, bei dem alle Vorgaben beachtet werden. Nur dann kann am Ende eine Situation entstehen, die für alle Beteiligten tragbar ist.

 

Es heißt, es gäbe einen „guten“ Käufer. Schlägt JzN jetzt alles kaputt?

Derzeit spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob ein Kandidat „gut“ oder „weniger gut“ ist. Selbst ein absoluter Wunschkandidat hätte nach derzeitigem Stand keine Rechtssicherheit. Er könnte einen Kaufvertrag nicht unterschreiben ohne das Risiko, die EU-Beihilfenproblematik zu erben.

Deshalb muss das Verfahren neu aufgesetzt werden, damit dieses Risiko ausgeschaltet wird.

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 221 420748 00, Fax +49 221 420748 29