Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014, mit der der Verkauf der Rennstrecken und Nebengebäude als EU-konform eingestuft wird.

Nach mehr als 9 Monaten möchten wir hier daran erinnern, dass das Verfahren nach wie vor seinen geordneten Gang geht, auch wenn in der Öffentlichkeit bisher kaum etwas davon festzustellen ist.

Bisher läuft die Bearbeitung im schriftlichen Verfahren. Es wurden mehrfach umfangreiche Schriftsätze von Seiten des Klägers (JzN) und der Beklagten (Europäische Kommission) beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht, um die jeweiligen Positionen darzustellen. Nach Beendigung des schriftlichen Verfahrens wird dann das EuG den nächsten Schritt festlegen.

Letztlich erwarten wir eine mündliche Verhandlung, nach der dann eine Entscheidung fallen sollte. Der Zeitpunkt für eine solche Verhandlung ist nicht absehbar, könnte aber noch in diesem Jahr liegen.

Uns ist weiterhin bekannt, dass die Klage von NeXovation ebenfalls ihren Gang geht.

 

Was bedeutet das für den Ring?

Bisher hat sich an der Eigentumssituation nichts geändert. Die capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbh (CNBG) hat den Kaufvertrag unterzeichnet und einen Teil des Kaufpreises entrichtet. Gleichzeitig hat sie über ihre Tochterfirma CNG die Anlage gepachtet, um den Betrieb durchführen zu können.

Nach wie vor könnte die CNBG durch Zahlung der 45 Mio € des Kaufpreises (Closing) auch Eigentümer des Nürburgrings und aller Nebenanlagen werden. Geschieht dies vor der Entscheidung des EuG, ist damit aber ein großes Risiko verbunden. Entscheidet das EuG in unserem Sinne, besteht für den Käufer, also die CNBG, die akute Gefahr, die Rückzahlungsforderung über knapp 500 Mio € aus dem Beihilferechtsverfahren zu erben.

Solange der Kaufpreisanteil von 45 Mio € nicht gezahlt ist, bleibt dem Käufer für den Fall der Fälle eine Ausstiegsklausel im Kaufvertrag. Nach Zahlung der 45 Mio € gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, wenn die Klagen Erfolg haben sollten.

 

Es ist also weiterhin Geduld und Einsatz bei den Rechtsanwälten gefragt, bis sich die Dinge entscheiden.

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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