Gestern, am 30.April, gab es eine groß angelegte Promotion-Veranstaltung am Nürburgring. Ministerpräsidentin Dreyer setzte sich vehement und sicher unter einiger körperlicher Anstrengung für das Unternehmen ein, mit dem vor einem guten Monat ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde.

Eigentlich gehört hier nun eine Beschreibung der Dinge hin, die während der Veranstaltung vorgetragen wurden. Ich könnte einzelne Aussagen auseinandernehmen wie zum Beispiel die von Karl-Josef Schmidt, dass das operative Geschäft immer profitabel war, profitabel ist und profitabel sein wird. Oder ich könnte den völlig konfusen Vortrag von Robertino Wild kommentieren, der mir in dieser Situation schon fast leid tat, werde es aber lassen. Immer wieder wurden die Worte „neues Geschäftsmodell“ und „Konzept“ bemüht. Trotz aufmerksamen Zuhörens ist es mir nicht gelungen, mehr als einige Schlagworte wie „Motorsport erhalten“, „Touristenfahrten“, „Industriepool“ und „Technologie-Cluster“ zu erhaschen. Strukturierte und fundierte Inhalte habe ich vermisst.

Liebe Vereinsmitglieder,

die Chance ist zunächst einmal vorbei, die Rennstrecke aus dem Bieterverfahren herauszuhalten und sie weiter in öffentlicher Hand oder zumindest durch eine am Gemeinwohl orientierte Organisation betreiben zu lassen.

Wie es dazu gekommen ist, sollte noch einmal festgehalten werden. Es hat seit Beginn der Misere und dann des Insolvenzverfahrens die immer wieder von uns vorgeschlagene und gesuchte Zusammenarbeit mit der Politik (besonders die zuständigen Minister Lewentz und Lemke) und den Insolvenzverwaltern nicht gegeben. Weder gegenüber der EU noch beim Ausschreibungs- oder Bieterverfahren, auch nicht bei der Nacht- und Nebel-Verpachtung an Lindner/Richter, wodurch die Rennstrecke überhaupt erst mit in die Beihilfeproblematik hineingezogen wurde.

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

mit Schreiben vom 10. Januar 2014 habe ich Sie darüber informiert, dass der Verein „Ja zum Nürburgring“ schweren Herzens eine Beschwerde wegen des europarechtswidrigen Bietverfahrens zur Veräußerung der Vermögensgegenstände des Nürburgrings bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. Uns ging und geht es dabei um die Sicherung einer langfristigen Zukunft des Nürburgrings als Garant für die Ziele, für die der Ring 1927 gebaut wurde, nämlich den Motorsport und die Gewährleistung des wirtschaftlichen Auskommens der Region. Dies ist nur dann möglich, wenn die Sportstätte gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dafür sind Konzepte erforderlich, bei denen lediglich die Betriebskosten gedeckt werden sollen und etwaige Überschüsse für die Instandsetzung der Rennstrecke sowie von Brücken und Gebäuden reserviert sind.

In der Rhein-Zeitung erschien am 3.3.2014 ein Gastbeitrag des Europa-Abgeordneten Dr. Werner Langen. Er setzt sich dort kritisch mit den Vorgängen rund um den Verkauf des Nürburgrings aus Sicht Brüssels auseinander.

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Dr. Werner Langen ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments und im Detail mit den Vorgängen rund um den Nürburgring vertraut. Vor allem hat er unmittelbaren Zugang zu der Wettbewerbskommission, mit der so mancher Politiker und Insolvenzverwalter alles abgesprochen zu haben glaubt.

Diskriminierung von Bietern – wo ist das Problem?

Das aktuelle Bietverfahren diskriminiert einzelne Bieter. In anderen Worten gesagt, nicht alle Bieter bekommen die gleiche faire Chance.

Bereits bei der Betrachtung der mangelhaften Transparenz wurde deutlich, dass es ein Problem gibt, Bieter auf den Gesamtkomplex mit den Bietern zu vergleichen, die nur auf einen Teilbereich bieten.

Wenn jemand „nur“ auf einen Teilbereich bietet, z.B. auf ein Hotel, dann ist die Summe, die er dafür bietet, naturgemäß niedriger als das Angebot eines anderen Bieters, der auf den Gesamtkomplex bietet. Nehmen wir an, jemand bietet 3 Millionen € für ein Hotel, und ein zweiter Bieter bietet 50 Millionen € auf alles.

Mangelhafte Transparenz – wo ist das Problem?

Das aktuelle Bietverfahren ist nicht transparent. Oder anders ausgedrückt: man kann nicht nachvollziehen, nach welchen Regeln hier Entscheidungen getroffen werden. Das ist aber eine zentrale Forderung der EU an ein solches Verfahren.

Zur Verdeutlichung hier zunächst ein Beispiel, wie ein vom Ablauf her transparentes Verfahren aussehen kann.

Stichwort Wettbewerbsverzerrung – wo ist das Problem?

Den Begriff Wettbewerbsverzerrung habe ich bereits erläutert. Im Fall des Nürburgrings gibt es zwei Arten der Wettbewerbsverzerrung.

Wie bereits erwähnt, verfügt ein Hotel oder Restaurant, dass mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, über einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Hoteliers oder Restaurantbesitzern, die ihr Eigentum mit eigenem Geld und viel Risiko aufgebaut haben.

Hier kommt jetzt noch verschärfend hinzu, dass der Eigentümer von Hotels und Restaurants gleichzeitig auch der Herr über die Rennstrecke ist. Auch diese wurde mit Landesmitteln gebaut und unterhalten.

 

Die Bürgerbewegung "Wir sind Nürburgring" ruft für den 15. Februar 2014 zu einem Autocorso von Mainz zum Nürburgring auf. Der Verein "Ja zum Nürburgring" unterstützt diese Aktion und ruft seinerseits die Bürger der Region am Nürburgring und die Motorsportler zur Teilnahme auf.

Alle Informationen zum Corso gibt es auf dieser facebook-Seite:
https://www.facebook.com/wirnuerburgring

"Nur" die Rennstrecken?


Der Verein "Ja zum Nürburgring" tritt für die Trennung der nicht zum Betrieb notwendigen, überflüssigen Neubauten von der Motorsportstätte ein. Die Rennstrecke soll gemeinwohlorientiert betrieben werden.

Nun kommt in diesem Zusammenhang häufig der Einwurf, dass sich mit der Herausnahme der Motorsportstätte jemand die Rosinen herauspicken würde, und dass der Rest dann unverkäuflich sei. Da lohnt vielleicht eine nähere Betrachtung.

In der Rhein-Zeitung vom 17.01.2014 erschien ein ausführliches Interview mit Dr. Dieter Frey, der den Verein "Ja zum Nürburgring" in juristischen Fragen berät.
Hier werden wesentliche Fragen zur aktuellen Beschwerde des Vereins bei der EU-Kommission gegen das laufende Bietverfahren am Nürburgring beantwortet.

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Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 221 420748 00, Fax +49 221 420748 29

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.01.2014 haben wir Sie darüber informiert, dass der Verein „Ja zum Nürburgring“ Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das laufende Bietverfahren eingelegt hat.

Die EU-Kommission hat erstaunlich schnell reagiert und uns darüber informiert, dass sie die Beschwerde an den Bund weitergeleitet hat mit der Bitte um Stellungnahme durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land Rheinland-Pfalz. Dies eröffnet der Politik und allen Beteiligten nun eine neue Chance, die unbedingt wahrgenommen werden muss.

Warum hat der Verein Beschwerde eingelegt?

Der Verein ist davon überzeugt, dass das jetzt laufende Bietverfahren zu keinem guten Ergebnis führt.

Das jetzt angewendete Bietverfahren weist eine Reihe von großen Mängeln auf. Als Mängel sind hier die Dinge anzusehen, die nicht den Vorgaben des EU-Rechts für einen Verkaufsprozess, der die Beihilfenproblematik ausräumen soll, entsprechen. Entspricht aber der Verkaufsprozess nicht den Vorgaben des EU-Rechts, dann wird auch das Ziel nicht erreicht werden, mit dem Verkauf das Beihilfeproblem zu lösen. In diesem Fall müsste ein Käufer damit rechnen, dass er die Beihilfen zurückzahlen müsste, was voraussichtlich zu einer erneuten Insolvenz und zu einer völlig unklaren Situation am Nürburgring führen würde. Diese rechtlichen Risiken müssen im Interesse aller Beteiligten beseitigt werden, damit der Ring nicht im Chaos von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten versinkt.

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